Teilnahmebedingungen

1. Allgemeines
1.1 Veranstalter
Veranstalter der Vereinsförderaktion: „Förder.Ei“ ist die Stadtwerke Troisdorf GmbH, Poststraße 105, 53840 Troisdorf (nachfolgend "Stadtwerke").
1.2 Stadtwerke und ehrenamtliches Engagement
Die Stadtwerke übernehmen Verantwortung für das gesellschaftliche Leben. Sie verstehen sich als regional verankertes Unternehmen, das mit vielfältigem Engagement zur Lebensqualität in der Stadt Troisdorf und der Region beiträgt.
1.3 Ziel der Förderaktion
Bei den Stadtwerken gehen zahlreiche Förderanfragen von Vereinen ein, die das zur Verfügung stehende Budget übersteigen. Deshalb haben die Stadtwerke diese Aktion ins Leben gerufen, bei dem alle Vereine aus dem Versorgungsgebiet Troisdorf, Hennef, Eitorf und Neunkirchen-Seelscheid mitmachen können und gleichermaßen die Chance auf Unterstützung haben.
1.4 Fördersumme
Für die Vereinsförderaktion stellen die Stadtwerke einen Gesamtbetrag in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung. Die Vereine haben die Chance sich auf der Internetseite www.foerderei.de mit einem Projekt zu präsentieren und jeder Bürger kann mitentscheiden, welcher Verein wie viel Geld bekommt, jedoch maximal 1.500 € pro Verein.
1.5 Nachhaltigkeitspreis
Die Stadtwerke Troisdorf möchten nachhaltige Projekte ganz besonders fördern, da immer mehr Menschen in diesem Bereich mit guten Ideen Akzente setzen wollen. Ganze 3.000 Euro Sonderbonus gibt es dafür in der Kategorie Nachhaltigkeit zusätzlich gewinnen.

Der 1. Platz ist mit 1.500 Euro dotiert, der zweite mit 1.000 Euro. Der 3. Gewinner kann sich noch über 500 Euro für seinen Verein freuen.
1.6 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger
Teilnehmen kann jeder eingetragene Verein sowie Institutionen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit, in den Versorgungsgebieten Troisdorf, Hennef, Eitorf und Neunkirchen-Seelscheid.
2. Teilnahmebedingungen
2.1 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
2.2 Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss
Für die Förderaktion können sich eingetragene Vereine bewerben, die
  • gemeinnützige Ziele, z.B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen. Wichtig ist, dass das Projekt einen Bezug zu einem der fünf ausgewählten Kategorien hat: Bildung, Kultur, Soziales, Sport, oder Nachhaltigkeit.
  • in den vergangenen Jahren bereits teilgenommen haben und 2023 eine Förderung für ein anderes Projekt erhalten möchten. Dieselben Projekte der Vorjahre können leider kein zweites Mal gefördert werden
  • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
  • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und
  • die Spende in den unter Punkt 1.5. beschriebenen Versorgungsgebieten der Stadtwerke einsetzen.
Die Vereine benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein in allen Belangen zu handeln.

Die Stadtwerke sowie die gemeinnützigen Vereine und Institutionen verpflichten sich einander zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. Die gemeinnützigen Vereine, Organisationen und Institutionen werden sich in keiner Weise, insbesondere nicht öffentlich, negativ über die Stadtwerke und dessen Leistungen äußern. Die gemeinnützigen Vereine, Organisationen und Institutionen sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der Stadtwerke, insbesondere auf dessen Ruf und Ansehen sowie auf den Sinn und das Prestige, Rücksicht zu nehmen. Die genannten Verpflichtungen gelten gegenseitig auch nach Beendigung der Förderaktion "Förder.ei“ fort.

Die Stadtwerke fördern keine Vereine mit religiöser Ausrichtung sowie die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in andere Weise dem Ansehen der Stadtwerke schaden.

Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.

2.2.1 Projekte

  • Das Projekt muss bis 30.06.2024 im Versorgungsgebiet der Stadtwerke starten und umgesetzt sein.
  • Projekte, die bereits von den Stadtwerken unterstützt werden, können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung).
  • Pro Projekt ist ein Maximalbetrag von 1.500 Euro möglich
  • Es können maximal 35 Vereine mit je einem Projekt an der Aktion Förder.Ei teilnehmen. Maßgebend ist die Reihenfolge der Anmeldung.
  • In Zweifelsfällen, ob ein Projekt teilnehmen kann, sowie die endgültige Entscheidung, welche Projekte an der Spendenaktion teilnehmen, obliegt den Stadtwerken.
2.3.1 Kosten
Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
2.3.2 Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.stadtwerke-troisdorf.de/foerderei . Dort ist das geplante Projekt sowie der Verein bzw. die Institution zu beschreiben. Jeder Verein, jede Institution darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.

Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Stadtwerke u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Bei der Beurteilung und Entscheidung sind die Stadtwerke frei. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Förderaktion besteht nicht.

Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder mit hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png.

Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein, dass die eingereichten Unterlagen / Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden und stimmt der Veröffentlichung im Rahmen der Förderaktion der Stadtwerke zu.
2.3.3 Nutzung
Die teilnehmenden Vereine stimmen zu, dass die überlassenen Unterlagen und Bilder im Rahmen der Förderaktion, zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer, auch in der begleitenden Presse und Medienarbeit durch die Stadtwerke genutzt werden dürfen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografiertwerden im Rahmen der Preisverleihung und die Nutzung dieser Bilder durch die Stadtwerke.
2.3.4 Zeitraum
Der Zeitraum für die Bewerbungen beginnt am 01. August 2023 und endet wenn 35 Projekte auf der Internetseite www.stadtwerke-troisdorf.de/foerderei eingestellt sind, spätestens aber am 01. September 2023. Zu diesem Stichtag, bzw. bei dem Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl, wird die Seite für weitere Bewerbungen geschlossen. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum Stichtag erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch die Stadtwerke geprüft und anschließend auf der Internetseite www.foerderei.de freigeschaltet.
2.4 Fördercodes-Eingabe im Internet
Vom 04. September bis zum 24. September 2023 dürfen alle Bürger mitentscheiden, wer wie viel Geld bekommt, indem sie digitale Fördercodes mit unterschiedlichen Fördersummen unter www.stadtwerke-troisdorf.de/foerderei anfordern und nach Belieben bei den teilnehmenden Vereinen verteilen. Jeder kann dabei pro Tag nur ein Fördercode generieren und einlösen.
2.5 Nachhaltigkeitsvoting
Stadtwerke Troisdorf und Nachhaltigkeit – das gehört einfach zusammen! Deshalb gibt es bei der Förder.Ei 2023 einen Sonderbonus in der Kategorie Nachhaltigkeit zu gewinnen. Insgesamt 3.000 Euro Extra-Fördergelder winken denjenigen, die im Voting mit besonders nachhaltigen Projekten die Nase vorn haben.

Der 1. Platz ist mit 1.500 Euro dotiert, der zweite mit 1.000 Euro. Der 3. Gewinner kann sich noch über 500 Euro für seinen Verein freuen. Wer den Sonderbonus erhält, das entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in einem zusätzlichen Voting: Vom 26.09. bis 06.10. 2023 kann man auf der Förder.Ei-Plattform für sein Lieblingsprojekt in der Kategorie Nachhaltigkeit abstimmen. Jedem Internetnutzer steht hierfür täglich jeweils eine Stimme zur Verfügung. Zur Teilnahme an der Abstimmung muss der Internetnutzer seine E-Mail-Adresse angeben und diese nach Erhalt einer E-Mail bestätigen. Der zugesandte Bestätigungslink ist sieben Tage gültig. Die Gültigkeit des Bestätigungslinks erlischt jedoch am Ende der Votingphase am 06. Oktober um 23:59 Uhr . Die E-Mail-Adresse wird für projektbezogene Marketingmaßnahmen genutzt.
2.6 Kommentierung
Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
2.7 Benachrichtigung
Die teilnehmenden Vereine der Förderaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung, auf das vom Verein bzw. der gemeinnützigen Institution angegebene Konto, erfolgt im November 2023.
2.8 Ausstellen einer Zuwendungsbestätigung
Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Verein, den Stadtwerken innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszufüllen und diese auf dem Postweg an die Stadtwerke zu übermitteln.
3. Aussetzung des Wettbewerbs
Die Stadtwerke behalten sich das Recht vor, die gesamte Vereinsförderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
4. Haftungsbeschränkungen
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Stadtwerke und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Vereinsförderaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Diese gelten nicht soweit die Stadtwerke im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haften. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jeder Bewerber stellt die Stadtwerke - mit seiner Teilnahme - von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.
5. Datenschutz
Die Stadtwerke und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Durch die Teilnahme an der Vereinsförderaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtwerke die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichern und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen dürfen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung auf unserer Website sowie die Datenschutzerklärung zur Nutzung der Plattform .
6. Sonstiges
Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
7. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.