Für die Förderaktion können sich eingetragene Vereine bewerben, die
- gemeinnützige Ziele, z.B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen. Wichtig ist, dass das Projekt einen Bezug zu einem der fünf ausgewählten Kategorien hat: Bildung, Kultur, Soziales, Sport, oder Nachhaltigkeit.
- in den vergangenen Jahren bereits teilgenommen haben und 2023 eine Förderung für ein anderes Projekt erhalten möchten. Dieselben Projekte der Vorjahre können leider kein zweites Mal gefördert werden
- einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
- eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und
- die Spende in den unter Punkt 1.5. beschriebenen Versorgungsgebieten der Stadtwerke einsetzen.
Die Vereine benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein in allen Belangen zu handeln.
Die Stadtwerke sowie die gemeinnützigen Vereine und Institutionen verpflichten sich einander zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. Die gemeinnützigen Vereine, Organisationen und Institutionen werden sich in keiner Weise, insbesondere nicht öffentlich, negativ über die Stadtwerke und dessen Leistungen äußern. Die gemeinnützigen Vereine, Organisationen und Institutionen sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der Stadtwerke, insbesondere auf dessen Ruf und Ansehen sowie auf den Sinn und das Prestige, Rücksicht zu nehmen. Die genannten Verpflichtungen gelten gegenseitig auch nach Beendigung der Förderaktion "Förder.ei“ fort.
Die Stadtwerke fördern keine Vereine mit religiöser Ausrichtung sowie die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in andere Weise dem Ansehen der Stadtwerke schaden.
Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
2.2.1 Projekte
- Das Projekt muss bis 30.06.2024 im Versorgungsgebiet der Stadtwerke starten und umgesetzt sein.
- Projekte, die bereits von den Stadtwerken unterstützt werden, können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung).
- Pro Projekt ist ein Maximalbetrag von 1.500 Euro möglich
- Es können maximal 35 Vereine mit je einem Projekt an der Aktion Förder.Ei teilnehmen. Maßgebend ist die Reihenfolge der Anmeldung.
- In Zweifelsfällen, ob ein Projekt teilnehmen kann, sowie die endgültige Entscheidung, welche Projekte an der Spendenaktion teilnehmen, obliegt den Stadtwerken.
Achtung